Die I. Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH/engl. ICC)) weist die Anfechtungen der Gerichtsbarkeit durch den Staat Israel zurück und erlässt Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant
Die Details:
Damit ist Deutschland verpflichtet, diese Personen beim betreten des deutschen Hoheitsgebietes zu verhaften. Die Bundesrepublik hat die dazugehörigen internationalen Verträge rechtsverbindlich unterschrieben. Trotz alledem liefert Deutschland weiterhin Waffen an diese Kriegsverbrecher und ist damit am Völkermord gegen die Palästinenser aktiv beteiligt! Das Anwaltskollektiv ELSC hat Strafantrag gegen Scholz, Baerbock und andere gestellt.
Ein Kommentar in der ZEIT
Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten und seinen ehemaligen Verteidigungsminister erlassen. US-Präsident Biden nannte die Entscheidung “empörend”, der EU-Außenbeauftragten Borrell fordert dazu auf, diese zu respektieren und umzusetzen.
Auch gegen den Hamas-Anführer Mohammed Deif (Mohammed Diab Ibrahim al-Masri) erging Haftbefehl, er soll laut Israel tot sein.
Ein Kommentar von Dr. Aref Hajjaj
Das Urteil des Int. Strafgerichtshofs vom 21.11.2024 gegen Netanjahu, Galant und Deif hat weder die Fachwelt noch die internationalen Menschenrechtsorganisationen überrascht. Der erlassene Haftbefehl gegen Netanjahu und Galant ist vor allem mit begangenem Kriegsverbrechen und beabsichtigter Aushungerung der Zivilbevölkerung in Gaza begründet. Dieses Urteil ist gerecht, ausgewogen, juristisch gut begründet und vor allen: überfällig.
Dass die USA (kein Unterzeichnerstaat der römischen Statuten) das Urteil verurteilt, wundert nicht. Die demonstrative Einladung Netanjahus durch Orban auch nicht. Das offizielle Berlin schweigt noch. Einige deutsche Politiker äußerten sich allerdings empört über das Urteil, obwohl sie ein vergleichbares Urteil gegen Putin mit Begeisterung und Zustimmung aufnahmen.
Der Völkerrechtler Kai Ambos im Interview mit dem DLF
Deutschland ist als Vertragsstaat an das Römische Statut gebunden. Vertragsstaaten müssen die Anordnungen des Gerichts befolgen und damit einen Haftbefehl vollstrecken, wenn eine per Haftbefehl gesuchte Person deutschen Boden betritt. Die Anklage des IStGH hält Kai Ambos, u. a. Richter am Kosovo-Strafgericht für plausibel. Den Vorwurf Netanjahus, es handle sich um antisemitische Entscheidungen voreingenommener Richter, die getrieben seien von antisemitischem Hass gegen Israel, weist Ambos zurück. (Quelle: eine 7:22 min lange MP3-Datei im DLF
Eine gute Beschreibung des Vorgangs und seiner Auswirkungen ist zu finden bei BIP - Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e. V.
Quellen: