Dr. Norman Paech: Ein Völkermord in Gaza

Der UN-Menschenrechtsrat hat nun den dritten Bericht über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vorgelegt.

Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). 

Inhalte:

Die nun schon 55 Jahre dauernde Besatzung, die nach Worten und Taten aller israelischen Regierungen auf Dauer angelegt ist, wird von dem Völkerrecht nicht mehr gedeckt. Das Gleiche gilt für die Blockade Gazas zu Lande, zur See und in der Luft, die auf Grund der totalen Kontrolle durch Israel wie eine Besatzung wirkt und ebenfalls rechtswidrig ist. 

Doch unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer Besatzung ist die Besiedlung des besetzten Gebietes mit der eigenen Bevölkerung unzulässig und rechtswidrig, Art. 49 4. Genfer Konvention.

Um es vorweg zu nehmen: Allen drei Berichten ist gemeinsam, dass ihren Autorinnen und Autoren die Einreise in die besetzten Gebiete verwehrt wurde, nur Gaza öffnete sich ihnen. Die israelische Regierung änderte ihre Politik nicht und zeigt auch nicht, dass sie aus den Berichten Konsequenzen ziehen wird. Und schließlich gab es keine Reaktion aus der hiesigen Politik und keiner der Berichte fand in den Medien Erwähnung oder gab Anlass zu einer Diskussion über die Besatzungspolitik.

Ein Bericht von Dr. Norman Paech in den Nachdenkseiten