Der Internationale Gerichtshof (IGH/ICJ) hat am 19.7.2024 entschieden, dass die israelische Besetzung des Westjordanlandes und Ost-Jerusalems und des Gaza-Streifens illegal ist. Die Diskriminierung der Bevölkerung einschließlich willkürlicher, teils lang anhaltender Inhaftierung wertete der IGH als Verstoß gegen das Besatzungsrecht sowie gegen Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention, ließ allerdings offen, ob er sich hierbei auf das Verbot der Rassentrennung oder auf Apartheid bezog.
Der Internationale Gerichtshof erklärte auch die israelischen Siedlungen in diesen Gebieten für illegal und forderte in einem nicht bindenden Gutachten, dass Israel für die Besetzung Entschädigung leisten und seine Siedlungen auflösen müsse.
Zur Wiedergutmachung gehöre, so das Gericht, "die Räumung aller Siedler aus den bestehenden Siedlungen und der Abbau der von Israel errichteten Teile der Mauer, die sich in den besetzten palästinensischen Gebieten befinden, sowie die Ermöglichung der Rückkehr aller Palästinenser, die während der Besatzung vertrieben wurden, an ihren ursprünglichen Wohnort".
Wie zu erwarten weist Israel die Vorwürfe zurück und lehnt die Forderungen ab. Und Deutschland? Schweigen.
Hintergrund: Im Sechstagekrieg 1967 hat Israel das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem besetzt (Ostjerusalem wurde später annektiert). Kurz nach Beginn der Besatzung begann Israel mit Siedlungsbau in diesen Gebieten und instituierte zwei unterschiedliche, nach ethnischen Kriterien differenzierte Rechtssysteme – eins für Siedler, eins für Palästinenser. Obwohl Israel seine Truppen und Siedlungen 2005 aus Gaza abzog, setzte es den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ostjerusalem fort und erhielt in Gaza eine umfassende Blockade aufrecht, die die Ein- und Ausreise von Personen und die Einfuhr von Gütern erheblich beschränkte. (Originaltext nd, siehe Quellenangabe)
Quellen:
Artikel in der israelischen Zeitung Haaretz
IPG-Journal der Friedrich-Ebert-Stiftung
nd Kompakt
FAZ
Deutsche Welle
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