Wegen Sachbeschädigung wurden 4 Aktivisten zu Freiheitsstrafen zwischen 5 und 7 Jahren verurteilt. Möglich macht diesen Justizskandal die Einstufung der Sachbeschädigung als Terrorismus. Der Oberste Gerichtshof in London hob ein anders lautendes Urteil vom Februar auf und stufte die Vereinigung Palestine Action als terroristisch ein.
Die Angeklagten hatten gegen den israelischen Rüstungs-Konzern Elbit und die Verbindungen der englischen Regierung zu dieser Firma und damit deren Beteiligung am Völkermord in Palästina protestiert. Durch die Entscheidung des Gerichts wird die Sachbeschädigung zum terroristischen Akt erklärt.
Bisher wurden ca. 4.000 Personen von Palestine Action von der britischen Polizei verhaftet und angeklagt: Protest gegen Völkermord ist Terrorismus, so die Botschaft der britischen Unrechts-Sprechung.
Der Verfassungsblog mahnt im Artikel Palestine Action: Ächtung und Verhältnismäßigkeit:
Die Entscheidung der britischen Regierung, die Organisation Palestine Action zu verbieten, ... bedeutet, dass Menschen nicht nur dafür kriminalisiert werden, dass sie ihre Unterstützung für terroristische Handlungen zum Ausdruck bringen, sondern auch dafür, dass sie ihre Unterstützung für die verbotene Organisation zum Ausdruck bringen. Infolgedessen kam es im Sommer bei Protesten gegen die Verbotsanordnung zu zahlreichen Festnahmen. Berichten zufolge wurden am 9. August bei einer Protestkundgebung in London über 500 Menschen festgenommen. Abgesehen vom Ausmaß der Festnahmen wurde in Medienkommentaren hervorgehoben, dass es sich bei einigen der Festgenommenen um Rentner handelt, die ihren Widerstand gegen den Krieg in Gaza und ihre Unterstützung für Palästina zum Ausdruck bringen möchten.
Amnest Iinternational Amnesty International begrüßt das Urteil des Hohen Gerichts vom Februar 2026, in dem das Verbot der Gruppe „Palestine Action“ durch die britische Regierung unter der Terrorismusgesetzgebung für rechtswidrig erklärt wurde. Es stellt eine wichtige Bestätigung des Rechts auf Protest in einer Zeit dar, in der dieses Recht immer wieder gezielten Angriffen ausgesetzt ist. ...
Das Gericht stellte außerdem fest, dass das Verbot zu einer erheblichen und ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung geführt hat, wie sie in Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind.
Dass das Gericht seine Rechtssprechung jetzt änderte, lässt diese Sätze jetzt natürlich ins Gegenteil verkehren: ein Angriff auf die Menschenrechte.
Quellen:
- Die Tageszeitung junge Welt zeigt die Verhaftung von gefährlichen Terroristen im Bild:
https://www.jungewelt.de/artikel/524355.nahostkonflikt-r%C3%BCckschlag-f%C3%BCr-palestine-action.html - Erstentscheidung des Obersten Gerichtshofes: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/517426.london-wird-zur%C3%BCckgepfiffen.html
https://verfassungsblog.de/palestine-action-proscription/, maschinell übersetzt mit Brave-Browser