Die Vereinten Nationen stufen das absichtliche Aushungern von Zivilbevölkerungen - insbesondere von Kindern - als Kriegsverbrechen ein. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den Tatbestand in Artikel 8 des Römischen Statuts verankert.
Lesen sie den Artikel bei https://www.nachdenkseiten.de/?p=132547&pdf=132547