Nach dem Landgericht Mannheim hat jetzt (27.6.2024) auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem konkreten Einzelfall ein pauschales Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) für rechtswidrig erachtet.
Die Stadt München erließ für eine Versammlung mehrere Beschränkungen, u. a. ein Verbot des Satzes. Die Anmelderin der Versammlung wehrte sich, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht, bekam letztinstanzlich Recht. Damit sei der Slogan nicht in jedem Fall "straffrei", es komme eben auf den Kontext an. Auf jeden Fall könne er nicht automatisch der Hamas zugeordnet werden und zu einem Demonstrationsverbot führen.
Das Innenministerium unter Ministerin Faser hat die "antiisraelische" Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ (zu deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer“) verboten, die als Code für die Auslöschung des Staats Israel bekannt ist.
Diese gekürzte Satz aus Welt.de zeigt die ganze Hinterhältigkeit deutscher Politik. Weder das Prädikat "antiisraelisch" ist enthalten, noch ist es strafbar, gegen Israels Politik der Vertreibung zu sein. Da es weder gesagt wurde noch strafbar ist, wird eine Codierung, eine Verschlüsselung unterstellt. Mit dieser Methode kommen sogar die Mainzelmännchen vor Gericht!
Innenministerin Faeser hält an ihrer ministeriellen Verfügung weiterhin fest - trotz der Gerichtsurteile aus Mannheim und München.Wie viele Gerichtsurteile müssen noch gefällt werden - bevor Faeser aus ihrem Amt fällt.
Quelle: Merkur.de